Sexualstrafrecht

Ich verteidige Sie bundesweit gegen Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht. Grade in diesem Bereich ist eine frühzeitige Intervention der Verteidigung notwendig, um eine Einstellung des Verfahrens zu bewirken. Schon die Erhebung der Anklage oder die Eröffnung des Hauptverfahrens haben irreparable Schäden für die Reputation des Betroffenen zur Folge. Selbst bei einem Freispruch bleiben bei Angeklagten oft berufliche oder private Konsequenzen.

Zögern Sie daher nicht, mich zu kontaktieren. Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen diskret und vorurteilsfrei mit meinem Rat zur Seite.

Typische Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht:

  • Sexueller Übergriff, § 177 StGB
  • Vergewaltigung, § 177 Abs. 6 StGB
  • Sexuelle Belästigung, § 184i StGB
  • Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB
  • Exhibitionistische Handlungen, § 183 StGB
  • Besitz von Kinderpornografie, § 184b StGB
  • Besitz von Jugendpornografie, § 184c StGB

Besonders im Sexualstrafrecht sind Aussage-gegen-Aussage Konstellationen vielfach anzutreffen. Hier sind umfassende Kenntnisse der Aussagepsychologie notwendig. Diese Konstellation liegt auch dann vor, wenn der Beschuldigte schweigt. Es sollten daher keine Angaben gemacht werden, ohne dass vorher durch einen Strafverteidiger Akteneinsicht genommen wurde. Nur so können unbedachte Angaben, die falsch verstanden zu Verurteilungen führen, verhindert werden.

Sollte eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich sein, verteidige ich Sie unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten mit einem konkreten Ziel vor Augen. Aussitzen ist keine Option: Ein frühzeitiges Eingreifen durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger eröffnet eine Vielzahl an Möglichkeiten, welche bei zu spätem Einschreiten verloren gehen. Hierdurch lassen sich Reputationsschäden oder andere schwere Folgen vermeiden. Kontaktieren Sie mich gern jederzeit, sofern Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sind oder eine Vorladung von der Polizei erhalten haben.

Eine Aussage-gegen-Aussage Konstellation ist grade im Sexualstrafrecht vielfach anzutreffen. Diese besondere Beweissituation, die im Übrigen auch auftritt, wenn der Beschuldigte bei Abwesenheit objektiver Beweismittel schweigt, führt nicht automatisch zu einem Freispruch. Vielmehr hat sie zur Folge, dass die Aussagen eines Belastungszeugen besonders sorgfältig und nach aussagepsychologischen Standards geprüft werden müssen. Es steigen somit lediglich die Anforderungen an das Gericht, die Beweise besonders gründlich zu würdigen.

Nach der sogenannten „Nein heißt Nein“-Regelung ist ein sexueller Übergriff dann anzunehmen, wenn an einer Person eine sexuelle Handlung von gewisser Erheblichkeit gegen deren erkennbaren Willen vorgenommen wird. Es ist erforderlich aber auch ausreichend, dass der entgegenstehende Wille erkennbar wird. Eine körperliche Gegenwehr ist grade nicht mehr erforderlich. Es muss auch für den Tatbestand der Vergewaltigung keine Gewalt angewendet werden.

Der Tatbestand der Vergewaltigung ist als besonders schwerer Fall des sexuellen Übergriffs ausgestaltet. Eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung setzt dabei voraus, dass bei dem sexuellen Übergriff in den Körper eingedrungen wird. Es ist dabei unerheblich, ob der Täter mit seinem Körper oder mit einem Gegenstand in das Opfer eindringt oder auch andersherum.

Grade in Sexualstrafsachen ist das frühzeitige Tätigwerden eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts enorm wichtig. In keinem anderen Bereich des Strafrechts sind allein die mit dem Bestehen des Verfahrens verbundenen Folgen für die Reputation und damit die berufliche und private Zukunft so erheblich wie im Sexualstrafrecht. Eine effektive Strafverteidigung setzt daher bestenfalls bereits früh im Ermittlungsverfahren an und kann so entlastende Umstände unmittelbar herausarbeiten und Fehleinschätzungen der Ermittlungsbehörden verhindern, die sich anderenfalls in der Akte festsetzen und letztlich zu Fehlurteilen führen würden. Erklärtes Ziel ist daher, auch um die Auswirkungen einer öffentlichen Hauptverhandlung zu verhindern, die Vermeidung der Hauptverhandlung. Nehmen Sie daher, sobald Sie von dem Vorwurf gegen sich erfahren, Kontakt zu einem im Sexualstrafrecht erfahrenen Strafverteidiger auf.