Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie unbedingt einen kompetenten Strafverteidiger beauftragen. Da in einem Strafverfahren regelmäßig die persönliche und berufliche Zukunft auf dem Spiel stehen, wird gute Strafverteidigung immer etwas kosten.

Als Strafverteidiger kann ich entweder nach dem Gebührenrahmen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen oder ein individuelles Honorar in einer Vergütungsvereinbarung vertraglich festlegen. In weniger umfangreichen Verfahren bietet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren an. Umfangreiche Angelegenheiten erfordern ein Maß an Engagement, dass durch diese Gebühren nicht reflektiert wird. Daher ist meist eine Vergütungsvereinbarung notwendig, um die Kosten der Verteidigung angemessen zu decken. Dabei ist wahlweise eine Pauschalvergütung oder eine Abrechnung nach Zeithonorar möglich.

Gern kläre ich Sie in einem Erstgespräch über das Wesentliche und die absehbaren Kosten auf. Die genaue Höhe der Kosten der Strafverteidigung richtet sich maßgeblich nach dem Vorwurf und dem Umfang des individuellen Falles. Oft ist es zur Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands zunächst erforderlich, Akteneinsicht zu nehmen.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache: Meine Beratungstätigkeit betrifft auch die entstehenden Kosten

Eine staatliche Prozesskostenhilfe ist für Beschuldigte im Strafverfahren nicht vorgesehen. Auch Rechtsschutzversicherungen stehen nur im Ausnahmefall für die entstehenden Kosten ein – gern kann ich dies individuell für Sie prüfen. Dennoch bietet Ihnen eine kompetente Strafverteidigung die beste Möglichkeit sich vor weiteren Kosten, insbesondere durch hohe Geldstrafen, zu schützen.