Als Strafverteidiger bin ich Interessenvertreter meiner Mandanten und zugleich unabhängiges Organ der Rechtspflege. Dabei definiere ich den zugrundeliegenden Auftrag an mich und die Strafverteidigung insgesamt als Verpflichtung, jedem mit meinen Kenntnissen und vollem Einsatz beizustehen.

"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens."