Als Strafverteidiger bin ich Interessenvertreter meiner Mandanten und zugleich unabhängiges Organ der Rechtspflege. Dabei definiere ich den zugrundeliegenden Auftrag an mich und die Strafverteidigung insgesamt als Verpflichtung, jedem mit meinen Kenntnissen und vollem Einsatz beizustehen.

Kompetente Anwaltskanzlei für Strafrecht: Ich begleite Sie mit Erfahrung und umfassendem Know-how

Sie suchen eine hochspezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht und möchten sich umfassend beraten lassen? Gern stehe Ihnen bei strafrechtlichen Fragen umfassend zur Seite. Vielleicht sind Sie sich aber auch noch unsicher, ob Sie wirklich einen Anwalt benötigen? Auch dann können Sie sich jederzeit an mich wenden. Gern werfe ich einen ersten Blick in Ihre Unterlagen und berate Sie basierend darauf. Die Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie erfolgt erst nach der Mandatsübertragung. Es gibt verschiedene Anlässe, die dafür sprechen, mit einer Anwaltskanzlei für Strafrecht zusammenzuarbeiten. Hierbei kann es sich um eine mögliche Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft handeln, aber auch um konkrete Beschuldigungen, die sich auf eine mögliche Straftat beziehen. Sie können sich auch dann noch an mich wenden, wenn eine Anklage oder ein Strafbefehl bereits vorliegt.

Anwaltskanzlei für Strafrecht übernimmt auch Pflichtverteidigung und Nebenklage

Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Fachgebiete. Dazu gehören etwa das Jugendstrafrecht und das Drogenstrafrecht. Weiterhin zählen hierzu auch die Pflichtverteidigung und der Zeugenbeistand sowie die Vertretung der Nebenklage. In all diesen Fällen stehe ich Ihnen mit meiner Anwaltskanzlei für Strafrecht zur Seite. Unabhängig davon, ob Sie als Zeuge oder Nebenkläger auftreten – die aktive Mitwirkung am Prozess ist nur durch eine Zusammenarbeit mit einem Anwalt möglich. Ich begleite Sie hierbei und sorge dafür, dass Sie Gehör finden. In der Pflichtverteidigung vertrete ich Ihre Interessen und Rechte als engagierter und professioneller Verteidiger.

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf

Sie wünschen sich eine individuelle Beratung durch meine Anwaltskanzlei für Strafrecht? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine E-Mail. Gern werfe ich einen ersten Blick auf Ihre Unterlagen und Ihren Fall, um Sie neutral zu beraten.

"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens."