Jeder Beschuldigte will ihn an seiner Seite, viele Rechtsanwälte halten sich dafür, die wenigsten haben ihn: den besten Strafverteidiger.

Vielfach finden sich im Netz Bestenlisten oder Aufzählungen von sogenannten Top-Strafverteidigern. Die dort erwähnten Rechtsanwälte verteidigen jedoch überwiegend im Wirtschaftsstrafrecht und kennen sich außerhalb dieses besonderen Teilbereichs wenig aus. Für andere Bereiche des Strafrechts sind diese Kollegen vielfach weniger geeignet. Ein „normaler“ Strafverteidiger wird daher naheliegend „besser“ sein als ein gelisteter „Star-Anwalt“.

Strafverteidiger und Rechtsanwalt

Wer wissen will, welcher Strafverteidiger der Beste ist, muss zuerst wissen, was einen Strafverteidiger von einem Rechtsanwalt unterscheidet:

Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt, welcher seine Fähigkeiten seinen Mandanten zur Verfügung stellt. Rechtsanwälte können in allen Rechtsbereichen tätig sein, also etwa vor den Zivilgerichten, im Arbeits- oder Verwaltungsrecht. Der Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, welcher sich insbesondere auf das Strafrecht spezialisiert hat und Beschuldigten zur Seite steht. Zwar sind auch Ausnahmen möglich, beispielsweise Hochschullehrer mit der Befähigung zum Richteramt können Verteidiger sein, § 138 StPO, die weit überwiegende Anzahl der Strafverteidiger ist jedoch als Rechtsanwalt zugelassen. Auch die Strafprozessordnung kennt den Begriff des Verteidigers und billigt ihm besondere Rechte zu. Insofern beschreibt der Begriff des Rechtsanwalts den Beruf und der des Verteidigers die Aufgabe.

Was den guten Strafverteidiger auszeichnet

Den besten Strafverteidiger wird man an einer Vielzahl von Kriterien bestimmen müssen. Wichtige Merkmale des guten Rechtsanwalts im Strafrecht sind insbesondere:

  • Engagement: Ihr idealer Strafverteidiger sollte sich mit voller Kraft für Sie einsetzen. „Strafverteidigung ist Kampf“, daher muss Ihr Verteidiger auch kämpfen wollen. Im Strafverfahren steht viel auf dem Spiel. Wem Ihr Schicksal egal ist, sollte nicht an Ihrer Seite stehen.

  • Fachwissen: Ohne über fundiertes Wissen im Strafrecht und Kenntnis der relevanten Gesetze und Entscheidungen nützt auch der beste Kampfgeist nichts. Wer den Weg nicht kennt, kann Sie auch nicht durch den Irrgarten des Strafprozesses führen.

  • Strategisches Denken: Ein guter Strafverteidiger muss eine Verteidigungsstrategie entwickeln, welche zu der jeweiligen Situation passt. Die Taktik muss auf die spezifischen Umstände des Falles abgestimmt sein. Das kann manchmal ungewöhnlich und selbst für die Justiz undurchsichtig sein, oftmals bringen jedoch genau diese Strategien den bestmöglichen Erfolg.

  • Einfühlungsvermögen: der beste Strafverteidiger besitzt das nötige Einfühlungsvermögen, um den Beschuldigten und seine Gemütslage zu verstehen. Gerichtsverhandlung ist eine sehr belastende Situation. Nur wer dies versteht, kann seinen Mandanten unterstützen und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, welche notwendige Bedingung des Erfolgs ist.

  • Kommunikationsfähigkeit: Ein guter Strafverteidiger muss es beherrschen, sowohl in Schriftsätzen wie auch in der mündlichen Argumentation klar und präzise zu kommunizieren. Das gilt gegenüber dem Beschuldigten genauso wie gegenüber der Justiz.

  • Unabhängigkeit: Schließlich ist ein guter Strafverteidiger unabhängig von den Interessen anderer und ausschließlich den Interessen seines Mandanten verpflichtet. Dies sollte auch allen zu verstehen gegeben werden.

Der Fachanwalt für Strafrecht

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist ein Rechtsanwalt, dem aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Strafrechts von der zuständigen Rechtsanwaltskammer das Recht zugewiesen wurde, sich als „Fachanwalt für Strafrecht“ zu bezeichnen.

Hierzu muss der Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Qualifikationen nachweisen. Unter Anderem muss eine bestimmte Anzahl an strafrechtlichen Fällen bearbeitet sowie eine besondere Fortbildung absolviert werden. Daher verfügt ein Fachanwalt für Strafrecht regelmäßig über fundierte Kenntnisse im Bereich des Strafrechts.

Obwohl ein Fachanwaltstitel eine zusätzliche Qualifikation und damit auch ein Qualitätsmerkmal ist, gibt es auch erfahrene Strafverteidiger, die diesen Titel nicht führen, ohne dass man an ihrer Kompetenz zweifeln sollte. Darüber hinaus gibt es Rechtsanwälte mit dem Titel „Fachanwalt für Strafrecht“, die möglicherweise über weniger Kompetenz im Umgang mit komplexen Strafrechtsfällen verfügen. Der Fachanwaltstitel ist daher lediglich ein Indikator und weder notwendige, noch hinreichende Bedingung, um der „beste Strafverteidiger“ zu sein. Die Wahl Ihres Strafverteidigers sollte daher nicht bloß vom Fachanwaltstitel abhängen.

Der notwendige Überblick

Strafverfahren können das ganze Leben aus den Angeln heben und entscheiden regelmäßig über die Zukunft der Beschuldigten. Der im Strafrecht tätige Rechtsanwalt muss daher über den juristischen Tellerrand hinausschauen und alles im Blick behalten, was durch den möglichen Verfahrensausgang beeinflusst wird. Hierzu zählen berufliche Folgen, soziale Ausgrenzung oder Auswirkungen auf die Familie. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß um diese Umstände und ist für Sie im gesamten Verfahren bei all diesen Herausforderungen eine Stütze.

Ob sich ein Strafverteidiger, der gerne selbst das Rampenlicht sucht und eher im Fernsehen als an Ihrer Seite steht, für Sie der geeignete Strafverteidiger ist, müssen Sie selbst wissen. Allein aus der medialen Präsenz oder der Berichterstattung über ein Verfahren können jedoch keine Rückschlüsse über die Fähigkeiten und Kompetenz eines Strafverteidigers gezogen werden.

Fazit

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es den „besten Strafverteidiger“ nicht gibt. Jeder Fall ist anders und erfordert unterschiedliche Fähigkeiten und Kenntnisse. Es lohnt sich also, den eigenen Verteidiger mit Bedacht auszuwählen und zu schauen, wem man das notwendige Vertrauen zukommen lässt. Nach meiner Erfahrung wird in den meisten Fällen der beste Strafverteidiger außerdem eine Strafverteidigerin sein.

Strafverfahren sind zumeist komplexe Angelegenheiten. Den Königsweg, welcher immer zum richtigen Ergebnis führt, gibt es nicht. Wenn sich also die Anforderungen an den Rechtsanwalt im Strafrecht stetig ändern, kann es auch nicht den einen „besten Strafverteidiger“ geben.

Entscheidender Punkt ist daher das Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger. Nicht ohne Anlass ist ein Mangel im Vertrauen ein Grund, den vom Gericht beigeordneten Pflichtverteidiger zu wechseln. Der „beste Strafverteidiger“ ist daher derjenige, dem Sie vertrauen können und dem Sie Ihre Sorgen und Probleme frei und ungezwungen anvertrauen können. Jeder Strafverteidiger ist nur so gut, wie es das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Strafverteidiger es erlauben.

Wenn Sie mich für den geeigneten Strafverteidiger in Ihrer Angelegenheit halten, können Sie jederzeit Kontakt zu mir aufnehmen.