Ein Strafbefehl kommt für viele Menschen überraschend. Vielleicht kam geraume Zeit vorher ein Brief von der Polizei, der in Vergessenheit geraten ist. Das per einfachem Brief verschickte Anhörungsbögen gar nicht an die Beschuldigten gelangen, ist ebenfalls keine Seltenheit. Wenn dann in einem gelben Umschlag der Strafbefehl zugestellt wird, ist die Verwunderung oft groß. Was es beim Strafbefehl zu beachten gilt, soll dieser Beitrag aufzeigen.

Der Strafbefehl nach den §§ 407 ff. StPO ist zunächst in einfachen Worten ein schriftliches Urteil ohne mündliche Verhandlung. Die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung kann zwar durchaus im Interesse der Beschuldigten sein, birgt aber auch erhebliche Risiken, wenn vorher keine Verteidigung erfolgt ist. Da der Strafbefehl einer strafrechtlichen Verurteilung gleichsteht, sollte genau geprüft werden, ob dieser akzeptiert wird. Diesen „gelben Brief“ sollte man auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen.

Wenn Sie in Ihrem Briefkasten einen Strafbefehl finden, sollten Sie sich zunächst das auf dem Umschlag vermerkte Datum notieren. Ab diesem Datum gilt eine Frist von zwei Wochen, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Es sollte daher zeitnah Kontakt zu einem Strafverteidiger aufgenommen werden, damit dieser sorgsam abwägen kann, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Die Entstehung des Strafbefehls

Das Strafbefehlsverfahren soll als besondere Form des Strafverfahrens der Beschleunigung des Verfahrens und der Entlastung der Justiz dienen. Das Gesetz ermöglicht daher bei Vergehen in den §§ 407 ff. StPO die Möglichkeit, ohne Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung zu einer Verurteilung zu gelangen.

Nach Abschluss der eigenen Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Wenn das Gericht keine Bedenken hat, dann erlässt es den Strafbefehl gegen den Angeschuldigten. Eine eigene Anhörung des Angeschuldigten nimmt das Gericht nicht vor. Dabei kann das Gericht in dem Strafbefehl sogar eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wird, ausgesprochen werden. Möglich ist ebenfalls ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn gegen den Strafbefehl kein Einspruch eingelegt wird, wird dieser rechtskräftig und hat die gleichen Folgen wie ein Urteil. Daher ist auch eine Eintragung in das Führungszeugnis möglich.

Ein Strafbefehl kann für Beschuldigte auch Vorteile bedeuten. So wird zum einen das Verfahren schnell, geräuscharm und kostengünstig beendet. Grade die öffentliche Hauptverhandlung bedeutet regelmäßig eine eigene Belastung für Angeklagte und kann, je nach Vorwurf, in den Folgen ein Urteil sogar übersteigen.Eine solche soziale Vernichtung kann in geeigneten Fällen, durch Erlass eines Strafbefehls vermieden werden. Ganz ungefährlich ist dies jedoch nicht: Ohne mündliche Hauptverhandlung fehlt es dem Gericht an der Möglichkeit, die Akten kritisch zu überprüfen und Beweise ernsthaft zu würdigen. Auch der persönliche Eindruck vom Angeklagten kann so nicht gewonnen werden. Daher sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht vor Erlass des Strafbefehls entsprechend auf die Justiz einwirken.

"Einspruch!"

Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen, § 410 StPO. Dieser Einspruch kann gegen den Strafbefehl insgesamt gerichtet sein oder auch auf die festgesetzte Rechtsfolge beschränkt werden. So ist es möglich, die Höhe der Tagessätze der Geldstrafe anzugreifen, wenn die Staatsanwaltschaft von einem zu hohen Einkommen ausgegangen ist.

Welche Variante vorzugswürdig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und der jeweiligen Strategie ab. Es bedarf einer sorgsamen Abwägung hinsichtlich aller Chancen und Risiken. Keinesfalls sollte man sich ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht dem Strafbefehl ergeben. Bei Nichteinlegung des Einspruchs entspricht der rechtskräftige Strafbefehl einem Strafurteil. Die Folgen sind daher identisch und es drohen Eintragungen im Führungszeugnis, der Verlust der Fahrerlaubnis und empfindliche Strafen.

Um diese Folgen zu vermeiden oder zu minimieren, stehe ich vertrauensvoll und sachkundig an Ihrer Seite. Sie können mich jederzeit erreichen. Ich lege für Sie den Einspruch ein und nehme Akteneinsicht. Danach können wir das weitere Vorgehen realistisch abstimmen.

Was kommt danach?

Nach einem ordnungsgemäß eingereichten Einspruch wird in das Hauptverfahren übergegangen. Das Gericht wird dann eine mündliche Hauptverhandlung ansetzen. Wenn das Gericht zu dem Termin nicht das persönliche Erscheinen des Angeklagten gemäß § 412 StPO anordnet, was jedoch regelmäßig der Fall ist, kann dieser sich durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen.

Besonders wichtig ist, dass nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl kein Verschlechterungsverbot gilt, das Gericht also über die im Strafbefehl festgesetzte Strafe hinausgehen kann. Der Einspruch kann zwar bis zum Beginn der Verhandlung ohne weiteres zurückgenommen werden, womit der Strafbefehl rechtskräftig wird, später ist jedoch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Vielfach ist es daher sinnvoll, vor dem Termin die Möglichkeiten auszuloten und realistische Ziele zu setzen. Ein sachkundiger Strafverteidiger kann hier helfen. Nehmen Sie daher gerne Kontakt zu mir auf.